Abnahmeprüfzeugnisse
Ständig geprüfte Qualität für Ihre Sicherheit
... aber schon von Anfang an!
Wir beziehen unser Vormaterial fast ausschließlich von Walzwerken, die dies auf Länge walzen und mit entsprechenden Gütezeugnissen ausstatten. Trotzdem wird dieses Material vor der Einlagerung noch einmal genau von uns geprüft. Die im Gütezeugnis der Walzwerke genannten Werte des Materials liegen uns also bereits vor Beginn der eigentlichen Fertigung vor.
Mit unseren Erzeugnissen gehen Sie qualitativ keinerlei Risiko ein,
denn wir haben die TüV-Zulassung nach HP5/3 sowie den AD-Merkblättern
W1, W2 und W9. Wir sind zugelassen als Hersteller von Flansche und
Ringe nach AD-Merkblatt HP0/TRD201 und verfügen über die
RWTüV-Bescheinigung als Nachweis der Eignung zum Schweißen von
Schienenfahrzeugteilen nach DIN 6700-2.
Alle bei uns nach
unserem Fertigungsverfahren hergestellten Flansche, Ringe und
Edelstahlflansche können sowohl in abnahmepflichtige Anlagen eingebaut
als auch in einer der RWTüV-Abnahme unterliegenden Baugruppe Verwendung
finden. Gewünschte und erforderliche Abnahmeprüfzeugnisse und
Prüfprotokolle werden auftragsbezogen erstellt und sind
selbstverständlich Bestandteil der Lieferung.